Dichtheitsprüfungen für Hausbesitzer
Die Stadt Salzgitter will den privaten Hausbesitzern auferlegen, bis zum Jahr 2020 die Dichtheit ihrer Abwasseranlagen nachzuweisen (wir berichteten). Grundlage dafür soll eine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung sein, die derzeit gerade vorbereitet wird. „Durch Neuregelungen im Wasserrecht besteht die Pflicht zur regelmäßigen Eigenüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen“, heißt es dazu in einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung.
Das sieht Stefan Klein, SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat, anders. Zwar räumt Klein in einer Pressemitteilung ein, dass durch das neue Wasserhaushaltsgesetz Dichtheitsnachweise bei neuen privaten Abwasseranlagen grundsätzlich nötig seien. Außerdem müsse jeder Hauseigentümer ohnehin dafür sorgen, dass kein Abwasser im Boden versickert. Die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage Kleins mache aber deutlich, „dass eine Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Überprüfung ihrer Abwassersysteme nur dann gegeben ist, wenn die zuständige Kommune eine entsprechende Abwassersatzung beschließt“.
Klein: „Die Kommunen entscheiden also selbst, ob sie ihre Bürger zu einer Dichtheitsprüfung ihrer Hausanschlüsse per Satzung verpflichten.“ Und davon rät der SPD-Politiker im Falle Salzgitters ab. Er sehe keine Notwendigkeit, dass den Hauseigentümern die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben werde.
„Wir haben von Umweltminister Hans-Heinrich Sander die Auskunft bekommen, dass es unsere Sache ist, ob wir mit einer Satzung die Hauseigentümer zur Prüfung verpflichten“, sagt dazu Erster Stadtrat Rainer Dworog auf Anfrage. „Wir können nicht richtig glauben, dass einerseits das neue Gesetz auf den Weg gebracht wird und andererseits gesagt wird: Es ist egal, ob die Dichtheit nachgewiesen wird.“
Die Stadt will nun den Niedersächsischen Städtetag um Hilfe bitten, so Dworog. Dieser solle klären, ob private Hauseigentümer zur Dichtheitsprüfung verpflichtet werden müssen oder nicht. Dworog: „Wir wollen Rechtssicherheit haben.“ Klein ist mit diesem Vorgehen einverstanden. „Ich finde es in Ordnung, wenn die Verwaltung das Ganze noch einmal rechtlich prüfen lässt.“
Text: Salzgitter-Zeitung, Ingo Kugenbuch